Im frei finanzierten Wohnungsbau bestimmt sich die Grundmiete (ohne Neben- und Heizkosten) danach, welcher Mietpreis ortsüblich, d.h. in Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Wohnqualität sowie Lage gezahlt wird.
Die Ermittlung kann über
- Vergleichswohnungen
- ein Sachverständigengutachten oder
- den Mietspiegel
erfolgen.
Nach 1998, dem Erscheinungsjahr des ersten Mietspiegels für die Stadt Leipzig, gibt es nunmehr den Mietspiegel des Jahres 2018. Neu ist diesmal die Einteilung der Straßen nach Lagekriterien. Das entsprechende Verzeichnis kann ebenfalls von der Hompage der Stadt Leipzig geladen werden.